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   VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501   

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https://dejure.org/2024,1766
VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501 (https://dejure.org/2024,1766)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2024 - 9 ZB 23.501 (https://dejure.org/2024,1766)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 9 ZB 23.501 (https://dejure.org/2024,1766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 75 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 55; GG Art. 14; VwGO § 101 Abs. 2
    Baueinstellungsverfügung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche Verhandlung.

  • rewis.io

    Baueinstellungsverfügung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche Verhandlung.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.02.2003 - 4 B 11.03

    Mündliche Verhandlung; Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung; Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Prozesslage wesentlich geändert hat (vgl. BVerwG, B.v. 29.12.1995 - 9 B 199.95 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 14.2.2003 - 4 B 11.03 - juris Rn. 11).

    Dies ist anzunehmen, wenn der Partei ein Festhalten an der Einverständniserklärung nicht mehr zugemutet werden kann, weil sich seit der Erklärung der entscheidungserhebliche Sachverhalt oder die für die Urteilsfällung maßgebliche materielle Rechtslage wesentlich geändert hat (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501
    Die Einverständniserklärung ist eine Prozesshandlung mit Dauerwirkung, die grundsätzlich unwiderruflich ist (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90.05 - juris Rn. 13; U.v. 20.11.2008 - 4 C 8.07 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07

    Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine)

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501
    Die Einverständniserklärung ist eine Prozesshandlung mit Dauerwirkung, die grundsätzlich unwiderruflich ist (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90.05 - juris Rn. 13; U.v. 20.11.2008 - 4 C 8.07 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Prozesslage wesentlich geändert hat (vgl. BVerwG, B.v. 29.12.1995 - 9 B 199.95 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 14.2.2003 - 4 B 11.03 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 - 9 ZB 19.793 - juris Rn. 15).
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